Hansa Center – Hier sind Sie goldrichtig!

Hausordnung

Sehr geehrte Besucher,

damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen und zum Vorteil und zur Sicherheit aller, möchten wir Sie bitten, sich an die folgende Hausordnung zu halten. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände, besonders für die Ladenstraße.

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten.
  2. Betteln, Hausieren und Herumlungern innerhalb des Centers, auf den Parkflächen und auf den Außenflächen um das Center herum ist nicht gestattet und kann als Hausfriedensbruch geandet werden
  3. Im Center ist das Sitzen nur auf den dafür vorgesehenen Sitzgelegenheiten gestattet.
  4. Feilbieten von Waren, Durchführung von Veranstaltungen (Musizieren, Auftritte ect.) bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Centermanagements.
  5. Das Abspielen von hörbaren Musikgeräten ist untersagt.
  6. Für das Verteilen von Werbematerial (wie z. B. Prospekte, Flyer, Handzettel), das Anbringen von Plakaten, die Durchführung von Kundenbefragungen, Video- und Filmaufnahmen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.
  7. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren, geschoben und auch nicht in dieser geparkt werden. Rollschuh- und Skateboardfahren sind im Center nicht erlaubt.
  8. Technische Anlagen dürfen nur im Sinne der Zweckverbindung betätigt werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
  9. Der Aufenthalt in den Treppenhäuser ist nur in Havarie Fällen erlaubt
  10. Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet. Die Ausnahme besteht für Assistenzhunde (Blindenführ-, Service/Begleit- und Signalhunde)
  11. Mutwillige Verschmutzung, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  12. Durch das Verhalten von Besuchern dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
  13. Nach Passagenschließung ist der Aufenthalt im Gebäude nicht zulässig. Ausgenommen sind die Gastronomie- und Freizeitbereiche im 2. OG.
  14. Den Anweisungen der Gebäudeverantwortlichen ist Folge zu leisten. Der Gebäudeverantwortliche übt neben dem Vermieter das Hausrecht aus.
  15. Das gesamte Hansa Center ist Privatgelände. Das weitere Verweilen nach der Aufforderung durch das Centermanagement oder seiner Beauftragten das Center zu verlassen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Für Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und den daraus entstehenden Schäden oder Kosten wird der Verursacher haftbar gemacht. Eltern haften für ihre Kinder.