Hausordnung
Sehr geehrte Besucher,
damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen und zum Vorteil und
zur Sicherheit aller, möchten wir Sie bitten, sich an die
folgende Hausordnung zu halten. Die nachfolgenden Punkte gelten
für das gesamte Centergelände, besonders für die
Ladenstraße.
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Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen
außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten.
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Betteln, Hausieren und Herumlungern innerhalb des Centers, auf
den Parkflächen und auf den Außenflächen um das
Center herum ist nicht gestattet und kann als Hausfriedensbruch
geandet werden
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Im Center ist das Sitzen nur auf den dafür vorgesehenen
Sitzgelegenheiten gestattet.
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Feilbieten von Waren, Durchführung von Veranstaltungen
(Musizieren, Auftritte ect.) bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Centermanagements.
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Das Abspielen von hörbaren Musikgeräten ist untersagt.
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Für das Verteilen von Werbematerial (wie z. B. Prospekte,
Flyer, Handzettel), das Anbringen von Plakaten, die
Durchführung von Kundenbefragungen, Video- und
Filmaufnahmen etc. benötigen Sie eine schriftliche
Genehmigung des Centermanagements.
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Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die
Ladenstraße gefahren, geschoben und auch nicht in dieser
geparkt werden. Rollschuh- und Skateboardfahren sind im Center
nicht erlaubt.
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Technische Anlagen dürfen nur im Sinne der Zweckverbindung
betätigt werden. Zuwiderhandlungen können
strafrechtlich verfolgt werden.
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Der Aufenthalt in den Treppenhäuser ist nur in Havarie
Fällen erlaubt
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Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet. Die Ausnahme besteht für Assistenzhunde (Blindenführ-, Service/Begleit- und Signalhunde)
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Mutwillige Verschmutzung, Beschädigungen oder die
missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in
Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen
usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen
geahndet.
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Durch das Verhalten von Besuchern dürfen Dritte weder
behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
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Nach Passagenschließung ist der Aufenthalt im Gebäude
nicht zulässig. Ausgenommen sind die Gastronomie- und
Freizeitbereiche im 2. OG.
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Den Anweisungen der Gebäudeverantwortlichen ist Folge zu
leisten. Der Gebäudeverantwortliche übt neben dem
Vermieter das Hausrecht aus.
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Das gesamte Hansa Center ist Privatgelände. Das weitere
Verweilen nach der Aufforderung durch das Centermanagement oder
seiner Beauftragten das Center zu verlassen, kann als
Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Für
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und den daraus
entstehenden Schäden oder Kosten wird der Verursacher
haftbar gemacht. Eltern haften für ihre Kinder.